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Bei der Urnenbestattung wird der Verstorbene samt Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Nach der Trauerfeier oder der Aufbahrung bleibt der Sarg in der Kapelle oder in der Trauerhalle stehen. Der Bestatter überführt den Verstorbenen im Anschluss an die Zeremonie zur Einäscherung in das Krematorium.
Die Beisetzung der Urne mit der Asche des Verstorbenen findet dann oft erst nach einem längeren Zeitraum statt. Für diese Form der Bestattung muss der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung abgeggeben haben. Es können aber auch die nächsten Angehörigen eine solche Erklärung abgeben.
Für viele Hinterbliebene bietet diese Art der Bestattung oft nicht den „runden“ Abschluss wie eine Sargbestattung. Denn erst bei der später stattfindenen Urnenbeisetzung kann für die Angehörigen, durch das herablassen der Urne in die Erde, der emotionale Abschluss erfolgen.
Urnenreihengräber sind Einzelgräber in einem begrenzten Urnenfeld, die der Reihe nach belegt werden (wahlweise auch als Rasengrab).
Urnenwahlgräber können mit ihrer Grabstelle von den Hinterbliebenen selbst ausgewählt werden. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung ist es möglich, mehrere Aschenurnen beizusetzen.
Kolumbarien und Urnenhallen sind Friedhofsanlagen für die Beisetzung von Aschenurnen. In der Urnenhalle befinden sich die Aschenurnen im inneren des Hallengebäudes; Kolumbarien haben verschließbare Beisetzungsnischen in den Außenwänden.
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