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Die Sargbestattung ist die normale Bestattungsart. Im Anschluss an den Trauergottesdienst gibt hier die Trauergemeinde dem Verstorbenen das letzte Geleit, indem sie ihn zum Grab begleitet. Dort wird der Sarg abgesenkt und der Geistliche oder ein Redner sprechen noch einige Worte zu den Trauernden. Die Beisetzung des Verstorbenen ist für die Angehörigen oft der schmerzhafteste Moment. Hier wird durch das Absenken des Sarges das Endgültige und Unwiderrufbare des Todes besonders deutlich. Für viele Hinterbliebenen ist gerade dies aber ein sehr wichtiges Ritual, das hilft, die neue Situation anzunehmen und die Trauer zu bewältigen.
Erdgräber für die Sargbestattung werden je nach Friedhofsordnung als Wahl oder Reihengräber angeboten. In einem Reihengrab kann im allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist dabei normalerweise nicht möglich. Wahlgräber unterliegen hingegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und oft können so mehrere Verstorbene zeitlich versetzt in einem Wahlgrab beigesetzt werden. Üblicherweise ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern möglich. Wahlgräber können ein-, zwei oder mehrstellig sein – das bedeutet, es können je nach dem, ein oder mehrere Verstorbene beigesetz werden. Zweistellige Wahlgräber werden oft auch „Doppelgräber“ genannt. Zweistellige- oder Doppelgräber werden vorwiegend für Ehepartner gewählt um deren Wunsch nach Gemeinsamkeit Rechnung zu tragen.
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